Bekanntmachung
Werkvertrag Medizintechnik UKSH-WuV-2025-0005
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR Identifikationsnummer: DE814167313 Internet-Adresse (URL): https://vergabe.uksh.de Postanschrift: Ratzeburger Allee 160 Postleitzahl / Ort: 23538 Lübeck NUTS-3-Code: DEF03 Land: Deutschland Kontaktstelle: Dezernat Wirtschaft und Versorgung E-Mail: vergabestelle@uksh.de Telefon: +49 43150011662 Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit Beschafferprofil (URL): https://vergabe.uksh.de |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: UKSH-WuV-2025-0005 Titel: Werkvertrag Medizintechnik Beschreibung: Für die Bewirtschaftung und Instandhaltung aller medizintechnischen Geräte und Anlagen des UKSH wird ein Partner gesucht, der dieses im Rahmen eines Werkvertrages übernimmt. Die Leistungspflicht des Partners umfasst sämtliche Aufgaben und Tätigkeiten, die erforderlich sind, um eine ordnungsgemäße, gesetzes-, normenkonforme (z.B. MDR, MPDG und MPBetreibV) und wirtschaftliche Bewirtschaftung und Instandhaltung aller medizintechnischen Anlagen und Geräte für Therapie und Diagnostik des UKSH, seiner Tochtergesellschaften, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität zu Lübeck, auch Anlagen und Geräte für Forschung und Lehre sowie alle Laborgeräte und -anlagen sicherzustellen. Hierbei dürfen die nach den anerkannten Regeln der Technik notwendigen Instandhaltungen nicht unterschritten werden. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 50400000-9 | |
Angaben zum Erfüllungsort | Postanschrift: Arnold-Heller-Straße 3 Postleitzahl / Ort: 24105 Kiel NUTS-3-Code: DEF02 Land: Deutschland Weitere Angaben zum Erfüllungsort Postanschrift: Ratzeburger Allee 1600 Postleitzahl / Ort: 23538 Lübeck NUTS-3-Code: DEF03 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: §124 I Nr.2 GWB Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: §123 I Nr.6 GWB; §123 I Nr.7 GWB; §123 I Nr.8 GWB; §123 I Nr.9 GWB Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: §123 I Nr.1 GWB Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: §124 I Nr.4 GWB Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: §124 I Nr.1 GWB Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: §123 I Nr.2 GWB; §123 I Nr.3 GWB Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: §123 I Nr.4 GWB; §123 I Nr.5 GWB Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: §123 I Nr.10 GWB Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: §124 I Nr.2 GWB Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: §124 I Nr.1 GWB Grund: Insolvenz Beschreibung: §124 I Nr.2 GWB Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: §124 I Nr.8 GWB; §124 I Nr.9 GWB Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: §124 I Nr.5 GWB Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: §124 I Nr.6 GWB Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: §124 I Nr.3 GWB Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: §124 I Nr.7 GWB Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: §124 I Nr.1 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: §123 IV Nr.1 GWB Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: § 122 II Nr. 1 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: §123 IV Nr.1 GWB Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: §123 I Nr.1 GWB |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Zusätzliche Informationen |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: BF-I. Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig. BF-II. Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein. BF-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschluss-grund gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnahme von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab. [Eigenerklärung über FB 124LD] BF-IV: Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland: Eine Beauftragung des Unternehmens oder seine Einbindung als Unterauftragnehmer, Lieferant oder eignungsverleihender Dritter, je mit einem Anteil von mehr als 10 % am Auftragswert, darf nicht durch Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabi-lisieren (Artikel eingefügt durch Art. 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 und mehrfach, zuletzt durch Art. 1 Ziff. 20 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023, geändert), verboten sein. [Eigenerklärung über FB 127] Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. [Eigenerklärung über FB 124LD] Eigenerklärung, dass der Bewerber (bei juristischen Personen und Gesellschaften bezieht sich das auf die für das Unternehmen Verantwortlichen) nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche seine berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen. [Eigenerklärung über FB 124LD] Eigenerklärung, dass der Bewerber (bei juristischen Personen und Gesellschaften bezieht sich das auf die für das Unternehmen Verantwortlichen) im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat. [Eigenerklärung über FB 124LD] Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat. [Eigenerklärung über FB 124LD] Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Beschäftigten, dernicht älter als ein Jahr sein und die von der ausstellenden Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten darf. Erforderlich sind Bescheinigungen der Sozialversicherungsträger, mindestens derjenigen Krankenkasse, die für die größte Zahl der Beschäftigten als Einzugsstelle zuständig ist (Hinweis: Bescheinigungen von Steuerberatern u.ä. genügen nicht!). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: EK-I. Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 50.000.000 EUR, für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 EUR pro Jahr (je zweifach maximiert) beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden. EK-II: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre den auf das Jahr gerechneten geschätzten Auftragswert des vorliegenden Auftrags klar übersteigt, ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung auch im Verhältnis zum nachfolgenden Kriterium an. EK-III: Vergleichbare Größenordnung der Umsätze im Tätigkeitsbereich: Das Unternehmen muss in den vergangenen drei Jahren in einer Größenordnung, die dem Umfang des vorliegenden Auftrags vergleichbar ist, Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags erzielt haben. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: TL 1: Eigenerklärung, dass alle Personen und Unternehmen, die in die Wartung der medizintechnischen Geräte des UKSH einbezogen werden, die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2, Medizinprodukte-Betreiberverordnung, oder vergleichbar, erfüllen. TL2: Name und berufliche Qualifikationen der Personen (Projektleiter, Stellvertreter), welche im Auftragsfall die Leistung tatsächlich erbringen sollen, möglichst mit Angabe über persönliche Referenzen. TL3: Nachweis (z.B. IHK- Abschluss oder gleichwertig), dass mindestens zwei der Personen, welche im Auftragsfall die Leistungen tatsächlich erbringen sollen, die Fachkompetenz im Bereich Medical/IT RiskManagement besitzen. TL4: Referenzen: Mindestens 3 Referenzen über die wesentlichen, in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Wartungsleistungen medizintechnischer Geräte mit Angabe der Auftraggeber, des Auftragszeitraums, des Leistungsumfangs (Leistungsbild, Größe und Komplexität) und eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail. TL5: Referenzen: Mindestens 1 Referenz über die wesentlichen, in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen im Bereich Beratungsleistungen (Optimierungskonzept, Reinvestitionsplanung und Fördermittelanträge) mit Angabe der Auftraggeber, des Auftragszeitraums, des Leistungsumfangs (Leistungsbild, Größe und Komplexität) und eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail. TL6: Nachweis, dass der Bewerber nach DIN 80001 oder vergleichbar zertifizier ist. TL7: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unterauftrag vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil) oder sonst auf welche Weise er auf den auftragsbezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind für den Dritten Eignungsnachweise wie nach dieser Bekanntmachung für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis nötig. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Sonstiges Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.uksh.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19473a52874-54e9addf779bce59 Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
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Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 25.04.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16.04.2025 24:00 Uhr |
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Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 1 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.uksh.de/ |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.uksh.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19473a52874-54e9addf779bce59
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Identifikationsnummer: keine Internet-Adresse (URL): https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94 Postleitzahl / Ort: 24105 Kiel NUTS-3-Code: DEF02 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de Telefon: +49 4319884542 Fax.: +49 4319884702 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Bewirtschaftung und Instandhaltung aller medizintechnischen Anlagen und Geräte des UKSH ("Werkvertrag Medizintechnik") |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.07.2026 Enddatum der Laufzeit: 30.06.2031 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Das UKSH ist bis einschließlich 31. Dezember 2030 einseitig berechtigt, den Vertrag um weitere zwei Jahre zu verlängern. Danach ist das UKSH bis einschließlich 31. Dezember 2032 einseitig berechtigt, den Vertrag erneut um zwei Jahre zu verlängern. |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |