Bekanntmachung
Imagekampagne UKSH UKSH-WuV-2025-0027
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR Identifikationsnummer: DE814167313 Internet-Adresse (URL): https://vergabe.uksh.de Postanschrift: Ratzeburger Allee 160 Postleitzahl / Ort: 23538 Lübeck NUTS-3-Code: DEF03 Land: Deutschland Kontaktstelle: Dezernat Wirtschaft und Versorgung E-Mail: vergabestelle@uksh.de Telefon: +49 43150011662 Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit Beschafferprofil (URL): https://vergabe.uksh.de |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: UKSH-WuV-2025-0027 Titel: Imagekampagne UKSH Beschreibung: Gegenstand und Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Erstellung und Durchführung einer Imagekampagne für das UKSH zur Arbeitnehmergewinnung. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 79340000-9 | |
Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 23538 Lübeck NUTS-3-Code: DEF03 Land: Deutschland Weitere Angaben zum Erfüllungsort Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 24105 Kiel NUTS-3-Code: DEF02 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: §124 I Nr.2 GWB Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: §123 I Nr.6 GWB; §123 I Nr.7 GWB; §123 I Nr.8 GWB; §123 I Nr.9 GWB Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: §123 I Nr.1 GWB Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: §124 I Nr.4 GWB Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: §124 I Nr.1 GWB Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: §123 I Nr.2 GWB; §123 I Nr.3 GWB Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: §123 I Nr.4 GWB; §123 I Nr.5 GWB Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: §123 I Nr.10 GWB Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: §124 I Nr.2 GWB Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: §124 I Nr.1 GWB Grund: Insolvenz Beschreibung: §124 I Nr.2 GWB Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: §124 I Nr.8 GWB; §124 I Nr.9 GWB Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: §124 I Nr.5 GWB Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: §124 I Nr.6 GWB Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: §124 I Nr.3 GWB Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: §124 I Nr.7 GWB Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: §124 I Nr.1 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: §123 IV Nr.1 GWB Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: § 122 II Nr. 1 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: §123 IV Nr.1 GWB Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: §123 I Nr.1 GWB |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog |
Zusätzliche Informationen |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: ~ Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig. ~ Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein. ~ Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland: Eine Beauftragung des Unternehmens oder seine Einbindung als Unterauftragnehmer, Lieferant oder eignungsverleihender Dritter, je mit einem Anteil von mehr als 10 % am Auftragswert, darf nicht durch Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabi-lisieren (Artikel eingefügt durch Art. 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 und mehrfach, zuletzt durch Art. 1 Ziff. 20 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023, geändert), verboten sein. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Sonstiges Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.uksh.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-195dd02efcb-1f2e2dec4092a28f Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
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Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 04.07.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02.07.2025 24:00 Uhr |
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Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.uksh.de/ |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.uksh.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195dd02efcb-1f2e2dec4092a28f
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Identifikationsnummer: keine Internet-Adresse (URL): https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94 Postleitzahl / Ort: 24105 Kiel NUTS-3-Code: DEF02 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de Telefon: +49 4319884542 Fax.: +49 4319884702 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Konzeptionierung & Umsetzunge einer Imagekampagne für das UKSH |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.01.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2029 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |