Teilnahmebedingungen

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) AöR wickelt seine Vergabeverfahren über diese Vergabeplattform ab. Als Bewerber/Bieter müssen Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren, um an Vergabeverfahren teilnehmen und Angebote abgeben zu können. Voraussetzung für die erfolgreiche Registrierung als Basis für den Zugang zur elektronischen Vergabeplattform ist Ihre Zustimmung zu den nachstehenden Bedingungen.

1. Anwendungsbereich

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die Nutzung der Vergabeplattform.

Beachten Sie bitte, dass für die einzelnen Vergabeverfahren ausschließlich die Vergabeunterlagen inklusive der jeweiligen Bewerbungsbedingungen maßgebend sind. Diese Teilnahmebedingungen sind nicht Bestandteil der Vergabeunterlagen der einzelnen Vergabeverfahren.

2. Registrierung

Die Registrierung auf der Vergabeplattform ist für Sie kostenfrei und zeitlich unbefristet.
Bitte geben Sie Ihre Daten wahrheitsgemäß an. Das UKSH behält sich eine Prüfung der Angaben vor.
Ändern sich nach der Registrierung Ihre Daten oder Angaben zum Kommunikationsweg (z. B. die E-Mail-Adresse), sind Sie verpflichtet, diese Änderung auf der Vergabeplattform ebenfalls vorzunehmen.

Bei Änderung der Rechtsform oder Umfirmierung o. ä. ist zwingend eine Neuregistrierung unter dem aktuellen Firmennamen erforderlich.

3. Form der Angebotsabgabe

Die zulässigen Formen der Angebotsabgaben werden für jede Ausschreibung individuell festgelegt. Entsprechende Informationen befinden sich in der jeweiligen Bekanntmachung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Ein elektronisches Angebot, das Sie über die Vergabeplattform abgeben, ist rechtlich verbindlich. Wird im Einzelfall eine elektronische Signatur bei der Angebotsabgabe gefordert, können Sie sich über die unterstützten elektronischen Signaturen in der Rubrik "Systemvoraussetzungen" auf der Vergabeplattform informieren.

4. Datenschutz

Mit der Annahme dieser Teilnahmebedingungen erklären Sie sich einverstanden, dass das UKSH die personenbezogenen Daten nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung erhebt, verarbeitet und nutzt. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Daten, die zur Abwicklung der Vergabeverfahren über die Vergabeplattform und - im Falle einer Zuschlagserteilung - zur Vertragsabwicklung erforderlich sind. Einzelheiten zu der Erhebung der Daten finden sie unter https://www.uksh.de/privacy.html.

5. Gewährleistung

Das UKSH haftet nicht

  • für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit oder die Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen,
  • für Fehler oder Störungen beim Herunterladen von auf der Vergabeplattform eingestellten Inhalten,
  • für technische Übermittlungsfehler oder Übermittlungsverzögerungen, soweit die technischen Probleme nicht im systemtechnischen Einflussbereich des UKSH liegen.
  • Schadensersatzansprüche, die nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Mitarbeiter des UKSH oder von dem UKSH beauftragten Dritten entstanden sind, sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

6. Erreichbarkeit per E-Mail

Als registrierter Bieter eines konkreten Vergabeverfahrens werden Ihnen Mitteilungen zu dem Verfahren u. a. auch per E-Mail von dem Benachrichtigungsservice der Vergabeplattform übersandt. Diese automatischen Benachrichtigungen der Vergabeplattform sind während eines laufenden Vergabeverfahrens nicht abbestellbar, da Daten der Bieter zu laufenden Ausschreibungen aufgrund bestehender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nicht gelöscht werden können. Eine Abmeldung, wie bei einem Newsletter, ist insofern nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass der Bieter den störungsfreien Zugang zu diesen E-Mails und den zeitnahen Abruf der für ihn bereit gestellten Informationen auf der Vergabeplattform oder dem Bietercockpit sicherzustellen hat. Wir empfehlen deshalb bei der Registrierung die E-Mail-Adresse eines Funktionspostfaches zu benennen — auf welches mehrere Mitarbeitende Zugriff haben, dessen jederzeitige Erreichbarkeit sichergestellt und damit ein regelmäßiger Abruf gewährleistet ist.

7. Missbrauch

Bei missbräuchlicher Verwendung der Zugangsberechtigung zur Vergabeplattform ist das UKSH berechtigt, die Registrierung mit sofortiger Wirkung zu löschen und den Teilnehmer von weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.

Der Umgang mit Unterlagen, die Sie von der Vergabeplattform herunterladen, ist vertraulich. Jegliche Form der Veröffentlichung, Vervielfältigung oder die unberechtigte Weitergabe an Dritte, insbesondere die Weitergabe an andere Veröffentlichungsorgane, ist untersagt.

8. Sonstige Bestimmungen

Das UKSH ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern und der Teilnahme an Vergabeverfahren über die Vergabeplattform eine neue Version zugrunde zu legen.

Der Bieter erhält keine gesonderte Mitteilung über Änderungen und Neuversionierungen. Der Bieter hat sich daher in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Version zu informieren. Soweit der Bieter die Änderung der Teilnahmebedingungen nicht akzeptiert, kann der Bieter die Löschung seiner Registrierung veranlassen.